FdaG/FSJ/BFD

Freiwilligendienst aller Generationen (FdaG)

Der FdaG Sachsen richtet sich an Menschen ab 18 Jahre, die die Schulpflicht und, im Unterschied zum FSJ, auch die Berufsschulpflicht erfüllt haben. Insbesondere richtet er sich an Menschen in persönlichen oder beruflichen Übergangsituationen. Dies kann z.B. Zeiten der Arbeitslosigkeit nach einer Ausbildung oder zum Ende des Berufslebens betreffen. Er bietet Impulse zur Orientierung in Lebensübergängen und zum Ausprobieren neuer Tätigkeitsfelder in den unterschiedlichsten sozialen, kulturellen und ökologischen Bereichen. Durch seine zeitliche Flexibilität ermöglicht er eine Anpassung an die persönliche Lebenssituation und somit die Gestaltung eines individuellen Engagements Der Start des FdaG Sachsen kann – nach den Möglichkeiten der Beteiligten – zu jedem Zeitpunkt erfolgen. Der freiwillige Dienst wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Projekten in Sachsen geleistet. Diese haben ihren Schwerpunkt insbesondere in sozialen, kulturellen oder ökologischen Arbeitsfeldern. Die wöchentliche Dienstzeit beträgt mindestens 8 und maximal 20 Stunden pro Woche. Sie wird zwischen den Beteiligten einvernehmlich festgelegt und kann dementsprechend im Rahmen der o.g. Vorgaben jederzeit verändert werden. Wann und in welchem Rhythmus das im Vertrag vereinbarte Stundenkontingent abgeleistet wird, kann zwischen Einsatzstelle und Freiwilligem ausgehandelt werden. Für den Freiwilligendienst erhält man eine Aufwandsentschädigung von 75 bis 150 € im Monat und am Ende des Freiwilligendienstes erhält man ein Arbeitszeugnis. Der Freiwilligendienst ist nicht sozialversicherungspflichtig, die Dauer ist zwischen 6 und 24 Monaten variabel.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Sich ausprobieren, mit Menschen arbeiten oder ein Berufsfeld kennen lernen... Es gibt viele Gründe ein FSJ zu machen. Doch eines gilt für alle, die diese Herausforderung annehmen: Dein Einsatz ist ein Gewinn für Dich und die Menschen, denen Du begegnest. Das FSJ ist ein gesetzlich geregelter Jugendfreiwilligendienst, der praktische Lebenserfahrung, Orientierung in der Arbeitswelt und die Begegnung mit anderen engagierten jungen Menschen bietet.

Das FSJ steht Frauen und Männern von 16 bis 27 Jahren offen. In der Regel dauert es ein Jahr. Möglich sind Einsätze zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die Caritas bietet das FSJ als sozialen Dienst in ihren Einrichtungen an: Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Beratungsstellen, Pflegeheime, Einrichtungen für psychisch Kranke – aber auch in Pfarrgemeinden oder in der Jugendarbeit ist ein FSJ möglich. Die Aufgaben bestehen darin, anderen Menschen zu helfen, sie zu betreuen, zu unterstützen und zu begleiten. Spezielle Aufgaben ergeben sich aus dem konkreten Einsatzfeld. FSJ-Freiwillige haben in der Regel keine Fachkenntnisse. Deshalb werden sie immer von Fachleuten der Einrichtung in ihren Arbeitsbereich eingeführt und individuell angeleitet. Wer bei uns sein FSJ machen möchte, sollte gerne mit Menschen arbeiten und sich leicht auf neue Situationen einstellen können. Teamfähigkeit, körperliche und seelische Belastbarkeit sowie die Offenheit für den christlichen Glauben sind Grundvoraussetzungen. Neben dem Einsatz in der sozialen Einrichtung treffen sich die FSJ-Freiwilligen einer Region in gleichbleibenden Gruppen zu jeweils fünftägigen Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminaren. An 25 Tagen (gilt für ein einjähriges FSJ) tauschen sie Praxis-Erfahrungen aus, bearbeiten Probleme und setzen sich mit ihrem Leben, ihren beruflichen Perspektiven, gesellschaftlichen Entwicklungen und ihrem Glauben auseinander. Sozialpädagogische Fachleute begleiten sie dabei.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Wer sich über einen längeren Zeitraum freiwillig in einer sozialen Einrichtung engagieren will, kann einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Der Dienst ist offen für junge und ältere Menschen.
Alle Frauen und Männer, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können einen BFD machen: Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Die Regeldauer für den Bundesfreiwilligendienst sind zwölf Monate. Man kann den Dienst aber auch auf sechs Monate verkürzen oder auf 18 Monate verlängern. Maximal sind 24 Monate Dienstdauer möglich. Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können auch in Teilzeit (mindestens 20 Stunden pro Woche) tätig werden. Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung können, auch wenn sie jünger als 27 Jahre sind, einen BFD in Teilzeit antreten.