Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich - ein zentrales Angebot der WfbM
Im Rahmen von Bildungsprogrammen im Berufsbildungsbereich (BBB) sollen die behinderten Menschen arbeitspraktische, arbeitstechnische Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben, ihre Selbstständigkeit und das Selbstwertgefühl verbessern.
Sie sollen Materialkenntnisse, Kenntnisse über den Umgang mit Werkzeugen und Maschinen, Produktionskenntnisse und Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erwerben.
Ebenso soll eine Schulung der Ausdauer, Kreativität und Sensibilität erfolgen.
Grundlagen der beruflichen Bildung
Diese berufliche Bildung findet ihre gesetzlichen Grundlagen im SBG IX § 136. Demnach hat die WfbM den Werkstattbeschäftigten eine angemessene berufliche Bildung anzubieten und jeder Besucher des BBB Anspruch auf berufsfördernde Bildungsmaßnahmen entsprechend seinen individuellen Voraussetzungen. Diese werden in Förder- und Bildungsplänen festgeschrieben.
Personenkreis
Zum Hauptklientel zählen Menschen mit einer geistigen Behinderung auf Grund von frühkindlichen Hirnschädigungen, Menschen mit Lernbehinderungen, Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderungen und in den letzten Jahren auch vermehrt Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung.